Beim Center for Corporate Governance hat sich für das Erarbeiten oder Überarbeiten der Unternehmensstrategie folgende Zusammenarbeit als beste Praxis herauskristallisiert:
- Der Verwaltungsrat definiert die Vorgaben für die strategische Planung als Leitplanken.
- Die Strategiearbeit erfolgt durch die Geschäftsleitung
- Die Genehmigung der Strategie erfolgt durch den Verwaltungsrat
- Die Implementierung der Strategie erfolgt durch die Geschäftsleitung
- Die Erfolgskontrolle erfolgt durch den Verwaltungsrat.
Dieser Vorgehensweise liegt eine Erkenntnis von Nelson Mandela zugrunde:
„Vision without action is a dream,
but action without a vision is a waste of time.“
Zur Überprüfung und Verabschiedung einer Strategie die wichtigsten Kontrollfragen:
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Basieren die Strategieüberlegungen auf einer fundierten Unternehmensanalyse?
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Sind die berücksichtigten Umweltentwicklungen zutreffend und relevant?
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Ist die Strategie in sich widerspruchsfrei?
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Verbessert die neue Strategie das langfristige Wertschöpfungspotential und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens?
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Erscheint die Strategie realisierbar?