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Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bei der Strategieerarbeitung

Beim Center for Corporate Governance hat sich für das Erarbeiten oder Überarbeiten der Unternehmensstrategie folgende Zusammenarbeit als beste Praxis herauskristallisiert:

  1. Der Verwaltungsrat definiert die Vorgaben für die strategische Planung als Leitplanken.
  2. Die Strategiearbeit erfolgt durch die Geschäftsleitung
  3. Die Genehmigung der Strategie erfolgt durch den Verwaltungsrat
  4. Die Implementierung der Strategie erfolgt durch die Geschäftsleitung
  5. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch den Verwaltungsrat.

Dieser Vorgehensweise liegt eine Erkenntnis von Nelson Mandela zugrunde:

„Vision without action is a dream,
but action without a vision is a waste of time.“

Zur Überprüfung und Verabschiedung einer Strategie die wichtigsten Kontrollfragen:

  • Basieren die Strategieüberlegungen auf einer fundierten Unternehmensanalyse?
  • Sind die berücksichtigten Umweltentwicklungen zutreffend und relevant?
  • Ist die Strategie in sich widerspruchsfrei?
  • Verbessert die neue Strategie das langfristige Wertschöpfungspotential und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens?
  • Erscheint die Strategie realisierbar?